Tierhandel-Verbot – Deutscher Tierhilfe Verband stoppt Tierquälerei in Berliner Zoohandlung

P r e s s e m i t t e i l u n g

Deutscher Tierhilfe Verband stoppt Tierquälerei in Berliner Zoohandlung

Besitzerin bekommt Tierhandel-Verbot – Verband stellt Strafanzeige

Berlin, 11.02.2011. In Deutschland werden in jedem dritten Haushalt Tiere gehalten, insgesamt sind es rund 100 Millionen. Doch woher kommen all die Hunde, Katzen, Kleintiere, Fische, Vögel und Reptilien? Während Hunde und Katzen zumeist bei Züchtern gekauft werden, stammen Kleintiere, Fische und Terrarientiere häufig aus dem sogenannten Zoohandel. Das Spektrum der Anbieter ist groß. Neben auf eine Tiergruppe spezialisierten Fachgeschäften gibt es einzelne Tierhandlungen mit breitem Angebotsspektrum, Ladenketten im Franchisesystem und in den letzten Jahren zunehmend auch Baumärkte mit Tierabteilungen. Insgesamt gibt es über 4000 Tierhandlungen und -abteilungen in Deutschland, denn das Geschäft mit der Ware Tier lohnt sich. Der Gesamtumsatz der Heimtierbranche betrug im Jahr 2008 3,6 Milliarden Euro, Tendenz steigend. Doch obwohl jedes Jahr Millionen Tiere in Tierhandlungen verkauft werden, gibt es in Deutschland, anders als zum Beispiel in Österreich, bislang keine speziellen gesetzlichen Regelungen für den Verkauf von lebenden Tieren. Der Deutsche Tierhilfe Verband hat dies zum Anlass genommen, eine bundesweite Recherche zum Thema Tierhandlung durchzuführen. „In einem Betrieb in Berlin-Adlershof waren die Missstände so gravierend, dass wir eine Anzeige beim zuständigen Veterinäramt und zusätzlich eine Strafanzeige gestellt haben“, berichtet Reinhold Kassen, Vorstand vom Deutschen Tierhilfe Verband.

So haben in der Tierhandlung die meisten Vögel keinen Zugang zum Trinkwasser, die Fischbecken sind völlig verdreckt, primär veralgt, einige Fische können in zwei Becken vor lauter Algen nicht mehr schwimmen, Schlangen werden permanent in Mini-Plastikboxen gehalten, exotische Tiere vegetieren völlig artfremd in kalten, schlecht eingerichteten Terrarien vor sich hin, dies kann zur Folge haben, dass die Tiere nicht nur krank werden, sondern sterben können. „Auch die Haltung der Ziervögel und Kleinsäuger ist unzureichend. Kurzum, die Betreiberin der Tierhandlung wird ihrer Sorgfaltspflicht nicht gerecht. Gerade im Umgang mit lebenden Tieren ist dies nicht zu akzeptieren. Jede Nachlässigkeit geht auf Kosten fühlender Lebewesen, für die sie die Verantwortung trägt“, so Reinhold Kassen.

Siehe auch RTL-Beitrag „Punkt 12“ vom 22.12.2010, Mitschnitt: http://www.youtube.com/watch?v=7H7xr0nIhwY relevant Minutenangabe ab 1:11.

Das Veterinäramt hat dem Deutschen Tierhilfe Verband schriftlich bestätigt, dass die – Zitat – „Fristen zur Behebung der Missstände und für die Schaffung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen abgelaufen sind. Die Erlaubnis zum Handeln mit Tieren wurde daher mit angemessener Fristsetzung zum Abverkauf des bestehenden Tierbestandes entzogen“.

„Der Deutsche Tierhilfe Verband ist erleichtert über das schnelle Handeln der Behörde und hofft nun, dass die Tiere in ein gutes Zuhause vermittelt werden“, so Kassen abschließend, der dem Veterinäramt seine Hilfe bei der Tiervermittlung angeboten hat.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.deutschertierhilfeverband.de

Rückfragen bei:

Reinhold Kassen, Vorstand Deutscher Tierhilfe Verband e.V., Tel.: 02065 – 676301, Mobil: 0172-588 466 5 (deutschertierhilfeverband@googlemail.com)

Deutscher Tierhilfe Verband e. V.
Friedrich-Alfred Str.182-184
47226 Duisburg

Tel: 01805/ 0122250
Fax: 01805/ 0122251
(0,14 Euro aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro aus dem Mobilfunknetz)

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