Schächten & Religionsfreiheit – ANIMALPEACE

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Haltet den Dieb

Während die Tierbewegten voller Sorge (ums eigene Image oder was auch immer?!) auf das zusammenfabulierte Schreckensbild einer „rechten“ Infiltration ihrer Bewegung starren – nichterkennend, dass „die Rechten“ für so einen Coup entweder viel zu blöde oder auch die Tierbewegung viel zu unwichtig im Spiel um die Macht sind – und sich gegenseitig in Dauerschleife versichern, dass „rechts“ nicht ginge, hat „links“ längst in für sie relevanten Fragen die Tierbewegten so schachmatt gesetzt, dass diese im Begriff sind, auch das wenige zu verlieren, das hierzulande in hundert Jahren für die Tiere erreicht wurde.

Am Rande – von den Tierbewegten, aus Angst oder Blödheit, kaum beachtet – liest man in mehreren Quellen, dass ein Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofs EuGH zum Ergebnis gekommen sei, dass das Schächten – also Schlachten ohne Betäubung gemäß jüdischer oder muslimischer Riten – in der Europäischen Union nicht verboten werden dürfe. Die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren gebe zwar grundsätzlich vor, Tiere nur nach Betäubung zu töten, sie sehe aber auch ausdrücklich Ausnahmen vor, um den religiösen Riten bestimmter Glaubensrichtungen Rechnung zu tragen. Dies ist in der deutschen Rechtsordnung nicht anders.

Kommuniziert wird dies medial allerdings als eine quasi zwingende Rechtsfolge aus der Religionsfreiheit (Glaubens- und Gewissensfreiheit) und das ist schlichtweg falsch. Fakt ist: der Gesetzgeber kann zwar die Möglichkeit zum Schächten einräumen, daraus ergibt sich aber keineswegs, dass er es auch muss, um dem Grundrecht auf Religionsfreiheit Rechnung zu tragen. Es unterliegt nämlich wie alle anderen Grundrechte dem Gesetzesvorbehalt und darf nur im Wesenskern durch niederrangiges Recht nicht berührt werden. Das heißt konkret, dass man zwar glauben darf, was man will, aber nicht einfach tun und lassen, so wie man möchte. Es darf auch einer religiösen Gruppierung micht verboten werden, was der Allgemeinheit erlaubt ist – das gilt aber nicht für den Umkehrschluß.
Das genau wird aber suggeriert. So schreibt DIE ZEIT fälschlich im Eröffnungstext: „Ein EuGH-Rechtsgutachter sieht dies [Schlachten ohne Betäubung] gedeckt durch die Religionsfreiheit.“
Faktisch würde aber ein Urteil, das der Rechtsauffassung des Gutachters folgt, den Mitgliedsländern jegliche Möglichkeit nehmen, in Eigeninitiative das Schächten generell zu verbieten, selbst wenn in deren Verfassung der Schutz der Tiere Grundrechtsrang hat, so wie es in Deutschland der Fall ist. Eine EU-Verordnung hat also damit möglicherweise sogar das Potential, unsere Verfassung auszuhebeln. Ganz sicher aber kippt es das Schächtverbot in einigen Eu-Mitgliedsstaaten.

Ein Urteil wird in wenigen Wochen erwartet. Es wird, so muss man es leider realistisch einschätzen, entsprechend ergehen und es wird damit jegliche regionale Bestrebungen, in diesem Bereich die Tiere nicht (mehr) zur Folter preiszugeben, zunichte machen.

Wenn der EuGH, der in der Vergangenheit schon unangenehm auffällig geworden ist, da er weniger dem Menschenrecht nach bisher geltendem Verständnis denn einem politischen Narrativ folgt, bedeutet das nichts weniger, als dass wir für die Tiere auch das Bisschen verlieren, was wir in einem Jahrhundert währendem Einsatz für sie rechtlich herausgeschlagen haben: der allgemein anerkannte ethische Anspruch, dass die Tiere bei ihrer Hinrichtung nichts mitbekommen sollen. Sie sollen nicht zu Tode gefoltert werden, sondern schmerz- und stressfrei sterben.

Dass dieser Anspruch in der Wirklichkeit nicht erfüllt wird, ist bekannt. Dies ist aber ein Versagen der Exekutive und nicht der Gesetzgebung. Schächten aber ist das willentliche Zutodefoltern von Tieren, und wer hier intellektuelle Schwierigkeiten hat, den qualifizierenden Unterschied moralisch zu erkennen, dem sei eine vertiefende Auseinandersetzung mit den Begriffen „Vorsatz“ und „Fahrlässigkeit“ angeraten, um dem Verstand auf die Sprünge zu helfen. Unabhängig davon kann man sich dann auch abschminken, dass es vor diesem Hintergrund noch eine Motivation zur Eindämmung von Fehlbetäubungen und „Missständen“ in Schlachthöfen geben wird. Aber hej, wen juckt das schon, Hauptsache man ist politisch korrekt unterwegs.

Was die „Schlachten und Schächten: Mord-bleibt-Mord“-Schwätzer in ihrem ideologischen Wahn ebenso ausblenden, ist der Umstand, dass Mord und Folter unterschiedliche Tatbestände darstellen, und es für den zum Tode Verurteilten in seiner hoffnungslosen Lage sehr wohl noch einen Unterschied macht, wie er ermordet wird. Sogar in Staaten, in der die Todesstrafe praktiziert wird, pflegt man die Delinquenten in Anerkennung ihrer Menschenwürde möglichst schnell und schmerzfrei hinzurichten, anstatt sie, wie von Foucault in „Überwachen und Strafen“ im Falle des Vatermörders François Damiens auf vier Buchseiten geschildert, in mittelalterlicher Manier zu Tode zu massakrieren. Man legitimiert eine Ermordung nicht automatisch, wenn man den Opfern zumindest das Recht auf Schutz vor Folter einräumt.

Nochmal: Mit Glaubens- und Gewissensfreiheit hat dies jedenfalls überhaupt nichts zu tun, es ist tatsächlich die Verhöhnung unserer Werte: de fakto hebelt eine einfache EU-Verordnung, deren Erlassverfahren ohnehin kaum mehr demokratisch genannt werden kann, Recht und Gesetz aus. Es ist die Preisgabe von grundsätzlichen Werten an die nackte Barbarei. Offensichtlich ist dies erwünscht.

In Frankreich werden mittlerweile 40 Prozent aller Hühner, 50 Prozent aller Rinder und 95 Prozent aller Schafe zu Tode gefoltert (geschächtet), obwohl die Nachfrage nach entsprechendem Fleisch „nur“ 10% beträgt. Der Grund: für die Schlachthöfe ist es unwirtschaftlich, zwei Schlachtstraßen zu betreiben. In Großbritannien sieht es vergleichbar aus. Die Lebenswirklichkeit wird sich sehr rasch auch hierzulande an diese neuen Möglichkeiten anpassen – soviel ist gewiss.

Wir werden Verhältnisse bekommen, dass der Fresser „sein“ Schnitzel mit entsprechendem Siegel „schmerzfrei geschlachtet“ und mit ordentlichem Aufpreis am Katzentisch des Supermarkts kaufen kann, vielleicht neben der Auslage für Fakefleischprodukte. „Schmerzfrei“ ist dann das neue „Bio“ – etwas für Randgruppen. Die Masse frisst dann eben Folterfleisch, das Schicksal der Futtertiere hat sie ja bis heute nie wirklich ernsthaft interessiert.

Diese Entwicklung hat nicht „rechts“ angerichtet, dass haben die Tiere den „Linken“ mit ihrer verkommenen Form von Toleranz zu verdanken. Im neurotischen Bemühen, in jeder Form auch ausreichend „gut“ zu sein, haben sich große Teile der Tierbewegten für ein anderes Narrativ vom eigenen Thema wegerziehen lassen, um so zum Verräter in eigener Sache zu werden. Aber Hauptsache, sich gegen „rechts“ sauber abgrenzen.

Mit Ethik hat das jedenfalls nichts zu tun. Das kommt davon, wenn man sich selber wichtiger nimmt als die Sache. Das kommt aber vor allem davon, dass die Tierbewegung bis heute es nicht geschafft hat, ein eigenes politisches Bewusstsein zu entwickeln und unter dem Zwang steht, sich und die Sache der Tiere einer herrschenden politischen Agenda unterzuordnen. Dabei war die Geburtsstunde der Bürgerrechte und der Demokratie das Produkt eines Schulterschlusses über politische Gestaltungsvorstellungen hinweg. Die Querfront von Liberalen, Progressiven und Konservativen findet sich in der Losung der Französischen Revolution: Freiheit steht für das Liberale Gedankengut, Gleichheit für das links-progressive und Brüderlichkeit für das konservative Ideengut. Aber für die Tiere ist so eine Idee bis heute Tabu, weil die politische Linke bis heute die Hand drüber hält.

Solange die Bewegung derart politisch unbewusst, devot und narzisstisch orientiert ist, wird sie nichts nach vorne bewegen. Aber trösten wir uns: es dauert nicht mehr lang, dann geht’s wirklich nicht mehr schlimmer. Dann ist ein „Rückwärts nimmer“ auch gar nicht mehr möglich.

Und bald auch mit höchstrichterlichem Segen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

OB SCHLACHTEN, SCHÄCHTEN ODER HALALI – FLEISCH IST MORD!

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Kommentare

  • Harry  Am 20. September 2020 um 04:11

    Bei der überheblichen,bösartigen Spezie Mensch hat mich dieses „Urteil“
    in keinster Weise verwundert,aber der Nacktaffe wird mit untergehn und das wird nicht mehr Ewigkeiten dauern

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