Schächten & Religionsfreiheit – ZEIT ONLINE

Religionsfreiheit

EuGH-Gutachter hält Schächten für rechtens

Um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen, werden Tiere ohne Betäubung geschlachtet. Ein EuGH-Rechtsgutachter sieht dies gedeckt durch die Religionsfreiheit.

10. September 2020, 13:17 Uhr – Quelle: ZEIT ONLINE

Das Schlachten ohne Betäubung gemäß jüdischen oder muslimischen Riten darf aus Sicht des zuständigen Rechtsgutachters in der Europäischen Union nicht verboten werden. Das widerspräche der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Religionsfreiheit, argumentierte Generalanwalt Gerard Hogan in seinen Schlussanträgen zu einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-336/19). Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.https://tpc.googlesyndication.com/safeframe/1-0-37/html/container.html

Es geht um einen politisch brisanten Rechtsstreit aus Belgien. Dort hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung 2017 aus Tierschutzgründen verboten. Jüdische und muslimische Verbände klagten dagegen. In beiden Religionen gibt es Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung, um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen. Gläubige sehen ihre Religionsfreiheit in Gefahr.

Generalanwalt Hogan verweist darauf, dass die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zwar grundsätzlich vorgibt, Tiere nur nach Betäubung zu töten. Sie sehe aber auch ausdrücklich Ausnahmen vor, um den religiösen Riten bestimmter Glaubensrichtungen Rechnung zu tragen. Die EU-Staaten dürften im nationalen Recht Bestimmungen erlassen, um das Leiden von Tieren so gering wie möglich zu halten. Ein völliges Verbot würde aber gegen EU-Recht verstoßen.

Nur schwer mit modernem Tierschutz vereinbar

Hogan argumentierte weiter, dass sich die Bewahrung religiöser Riten zur Schlachtung nur schwer mit modernem Tierschutz vereinbaren lasse. Die im EU-Recht vorgegebene Ausnahme sei jedoch als politische Entscheidung rechtlich zulässig. Sie dürfe nicht von einzelnen Mitgliedsstaaten ausgehöhlt werden.

Die Schlussanträge des Rechtsgutachters geben einen Hinweis darauf, wie das Gericht entscheiden könnte, sind aber am Ende für die Richter nicht bindend. In der Regel dauert es einige Wochen, bis nach den Schlussanträgen das Urteil verkündet wird.

Der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz und Oberrabbiner von Moskau, Pinchas Goldschmidt, begrüßte die Schlussanträge: „Das ist ein guter Tag für die Religionsfreiheit in Europa“, sagte Goldschmidt. Religiöses Schlachten sei in der gesamten EU bereits stark reguliert und setze grundsätzlich die Berücksichtigung der Tierhaltung voraus.

Tierschützer kritisieren das sogenannte Schächten, weil die Tiere mit einem Schnitt durch die Kehle getötet werden und ausbluten. Nach religiösen Vorgaben des Islams und des Judentums soll kein Blut verzehrt werden.

10. September 2020, 13:17 Uhr – Quelle: ZEIT ONLINE

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Kommentare

  • U. Schult  Am 28. September 2020 um 13:28

    mal wieder was im Namen der Religion
    „Schächten“
    einfach unerträglich…….
    woher nimmt sich Mensch das Recht,
    mit fühlenden Wesen, unseren Mitgeschöpfen,
    so umzugehen……

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